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Fahrerlaubnisuntersuchung

Fahrerlaubnisuntersuchung

Fahrerlaubnis-untersuchung

Sowohl LKW- als auch Bus- und Taxifahrer übernehmen im Arbeitsalltag ein hohes Maß an Verantwortung. Daher ist sowohl die erstmalige Erteilung als auch die Bewilligung der Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis an besondere rechtliche Bedingungen geknüpft: In beiden Fällen verlangen die zuständigen Zulassungsbehörden eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Untersuchung. Dies gilt für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E ebenso wie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxis, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Fahrten nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung.

Zusätzlich wird ein ärztlicher Sehtest benötigt, den Sie dank einer Kooperation problemlos durch die augenärztlichen Kollegen im Hause vornehmen lassen können.

Welche Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen?
Die Kosten für die Untersuchung werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen getragen. Hierzu beraten wir Sie gerne.

IGeL-Leistungen: 80,- Euro