Fahrerlaubnisuntersuchung
Fahrerlaubnis-untersuchung
Sowohl LKW- als auch Bus- und Taxifahrer übernehmen im Arbeitsalltag ein hohes Maß an Verantwortung. Daher ist sowohl die erstmalige Erteilung als auch die Bewilligung der Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis an besondere rechtliche Bedingungen geknüpft: In beiden Fällen verlangen die zuständigen Zulassungsbehörden eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Untersuchung. Dies gilt für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E ebenso wie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxis, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Fahrten nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung.
Zusätzlich benötigen Sie eine speziell augenärztliche Untersuchung. Hierzu kooperieren wir mit dem Augenarzt Dr. med. H. Sleiman zusammen, der sich bei uns gegenüber am Kuhberg 8 befindet und Sie zügig einen Termin dort erhalten. Tel: 04321 – 42480. Kosten dieser Untersuchung, bitte bei dem Kollegen anfragen.
Welche Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen?
Die Kosten für die Untersuchung werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen getragen. Hierzu beraten wir Sie gerne.
IGeL-Leistungen: 80,- Euro