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Hautkrebs-Screening

Hautkrebsscreening

Ab Vollendung des 35. Lebensjahres haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten alle 2 Jahre Anspruch auf Hautkrebsscreening. 

Die Untersuchung beinhaltet die Inspektion mittels Dermatoskop der gesamten Haut, inklusive der Kopfhaut, der Schleimhäute und des äußeren Genitals. Anschließend erfolgt ein Beratungsgespräch hinsichtlich hautkrebsvorbeugender Verhaltensweisen. 

Ziel der Untersuchung ist es, zum einen frühzeitig etwaige Hautkrebserkrankungen zu erkennen und eine entsprechende Behandlung einzuleiten, zum anderen die Sensibilität und Wichtigkeit des höchsten Gutes, die der Gesundheit zu fördern.

Die Kosten der Untersuchung werden grundsätzlich von den gesetzlichen und privat en Krankenkassen getragen.

Wir freuen und auf Sie – Dr. med. M. Gawlik und Team.