Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Jugendarbeitsschutzuntersuchung – sicherer Start ins Berufsleben!

Du bist unter 18 Jahre alt und möchtest ins Berufsleben einsteigen? Dann ist eine ärztliche Jugendarbeitsschutzuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben – und ein wichtiger erster Schritt, um deine Gesundheit und Eignung für den gewählten Beruf zu überprüfen.

Diese Untersuchung ist gesetzlich im § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Sie stellt sicher, dass Jugendliche bei der Arbeit nicht überfordert oder gesundheitlich gefährdet werden. Erst wenn dem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung vorliegt, darfst du mit der Ausbildung oder Beschäftigung beginnen.

Wann ist die Untersuchung notwendig?

Wer übernimmt die Kosten?
Die gute Nachricht: die Kosten für die Untersuchung werden vom Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Neumünster übernommen – also komplett öffentlich finanziert.
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir dir und deinen Eltern jederzeit freundlich zur Verfügung.
Starte sicher und gut informiert in deine berufliche Zukunft – wir begleiten dich gern!
Die Untersuchung umfasst:
Auf Wunsch informieren wir dich auch gerne zu deinem Berufswunsch und geben dir Hinweise, worauf du bei deiner Ausbildung achten solltest.
Bringe zum Termin bitte mit:

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