Du bist unter 18 Jahre alt und möchtest ins Berufsleben einsteigen? Dann ist eine ärztliche Jugendarbeitsschutzuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben – und ein wichtiger erster Schritt, um deine Gesundheit und Eignung für den gewählten Beruf zu überprüfen.
Diese Untersuchung ist gesetzlich im § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Sie stellt sicher, dass Jugendliche bei der Arbeit nicht überfordert oder gesundheitlich gefährdet werden. Erst wenn dem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung vorliegt, darfst du mit der Ausbildung oder Beschäftigung beginnen.
Facharzt für Innere Medizin und Sportmedizin
© Internistenpraxis Dr. med. M. Gawlik