Tauchmedizinische Untersuchung
Die GTUEM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin, auch unter GTÜM zu finden)
sieht zur Minimierung gesundheitlicher Risiken beim Tauchen eine ärztliche Eignungsuntersuchungen vor. Diese darf nur durch qualifizierte Ärzte (z.B. Sport- oder Tauchmediziner) durchgeführt werden.
Vor jeder Erteilung eines Tauchscheins und später alle 3 Jahre muss diese tauchmedizinische Untersuchung durchgeführt werden. Ab dem 40. Lebensjahr ist eine Ergometrie (Belastungs-EKG) vorgeschrieben.
Tauchen ist eine der schönsten Freizeitbeschäftigungen, jedoch eine Herausforderung und Belastung für den Körper. Insbesondere Organe, wie die Lunge, das Herz, das Trommelfeld und das Mittelohr sind besonders beansprucht.
Diese Untersuchung erfolgt schrittweise und umfasst folgende Bereiche:
- Anamnese (Befragung)
- Körperliche Untersuchung
- EKG (Elektrokardiogramm)
- Lungenfunktion (Spirometrie)
- Beurteilung des Trommelfells (Otoskopie)
- Prüfung der Mittelohrbelüftung
- Ab dem 40. Lebensjahr: ein Belastungs-EKG (Ergometrie)
Welche Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen?
Die Kosten für diese Untersuchung werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen getragen. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Tauchmedizinische Untersuchung “klein” (Standard): 35,- Euro
Tauchmedizinische Untersuchung “groß” (Erweitert): 80,- Euro
Unterschied zwischen “klein” und “groß”: i.d.R., was der Tauchverband fordert, z.B. ab dem 40. Lebensjahr kommen zusätzliche Untersuchungen, wie das Belastungs-EKG, ggf. Herzuntraschall dazu.