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Gesundheits-Check

Gesundheits-Check (Check-up 35) der gesetzlichen Krankenkassen

 

Ab Vollendung des 35. Lebensjahres haben Patientinnen und Patienten alle 3 Jahre Anspruch auf den (aus meiner Sicht) nur sehr oberflächlichen Check-up 35 der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Untersuchung beinhaltet lediglich:

Körperliche Untersuchung:
Hierbei wird der Blutdruck gemessen, das Herz und die Lunge auskultiert (abgehört).

Blutentnahme:
Beinhaltet die Bestimmung des Gesamtcholesterin und der Glucose (Blutzuckerwert).

Urinuntersuchung:
Untersuchung des Urins mittels Urinteststreifen. 

Viele fragen mich, wie es weiter geht?  … das war’s! Mehr beinhaltet der Check up 35 nicht. Aus meiner Sicht viel viel zu wenig. Daher unsere Empfehlung zum individuellen Check Up PLUS! 

Wir freuen uns auf Sie – Dr. med. M. Gawlik und Team.

Vorsorgeuntersuchungen

Weiterhin hat der gesetzlich Krankenversicherte ein Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Hierzu folgendes Portfolio der Angebote der Krankenkassen: 

Ab Vollendung des 20. Lebensjahres: einmal pro Jahr eine gynäkologische Genitaluntersuchung bei Frauen.

Bis Vollendung des 25. Lebensjahres: jährlicher gynäkologischer Abstrich auf eine Infektion mit Chlamydien für Frauen.

Ab Vollendung des 30. Lebensjahres: jährliche gynäkologische Brust- und Hautuntersuchung bei Frauen. 

Ab Vollendung des 35. Lebensjahres: Check-up 35 für Männer und Frauen alle 3 Jahre. 

Ab Vollendung des 35. Lebensjahres: Hautkrebsscreening alle 2 Jahre. 

Ab Vollendung des 45. Lebensjahres: jährliche genitale Abtastung des Hodens und Prostata.

Zwischen dem 50. bis zum 55 Lebensjahr: jährliche rectale Abtastung und ein Test auf okkukultes (verborgenes) Blut im Stuhl für Männer und Frauen zur Darmkrebsfrüherkennung.

Zwischen dem 50. bis zum 69. Lebensjahr: alle zwei Jahre Einladung zur Mammographie-Untersuchung für Frauen.

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres: eine hohe Koloskopie (“Darmspiegelung”) für Männer und Frauen im Abstand von zehn Jahren. Wiederholung nach 10 Jahren (65. Lebensjahr). Dann gibt es keinen Anspruch mehr! 

Ab Vollendung des 65. Lebensjahres: haben Männer nur einmalig einen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader.