Gesundheits-Check (Check-up 35) der gesetzlichen Krankenkassen
Ab Vollendung des 35. Lebensjahres haben Patientinnen und Patienten alle 3 Jahre Anspruch auf den (aus meiner Sicht) nur sehr oberflächlichen Check-up 35 der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Untersuchung beinhaltet lediglich:
Körperliche Untersuchung:
Hierbei wird der Blutdruck gemessen, das Herz und die Lunge auskultiert (abgehört).
Blutentnahme:
Beinhaltet die Bestimmung des Gesamtcholesterin und der Glucose (Blutzuckerwert).
Urinuntersuchung:
Untersuchung des Urins mittels Urinteststreifen.
Viele fragen mich, wie es weiter geht? … das war’s! Mehr beinhaltet der Check up 35 nicht. Aus meiner Sicht viel viel zu wenig. Daher unsere Empfehlung zum individuellen Check Up PLUS!
Wir freuen uns auf Sie – Dr. med. M. Gawlik und Team.
Vorsorgeuntersuchungen
Weiterhin hat der gesetzlich Krankenversicherte ein Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Hierzu folgendes Portfolio der Angebote der Krankenkassen:
Ab Vollendung des 20. Lebensjahres: einmal pro Jahr eine gynäkologische Genitaluntersuchung bei Frauen.
Bis Vollendung des 25. Lebensjahres: jährlicher gynäkologischer Abstrich auf eine Infektion mit Chlamydien für Frauen.
Ab Vollendung des 30. Lebensjahres: jährliche gynäkologische Brust- und Hautuntersuchung bei Frauen.
Ab Vollendung des 35. Lebensjahres: Check-up 35 für Männer und Frauen alle 3 Jahre.
Ab Vollendung des 35. Lebensjahres: Hautkrebsscreening alle 2 Jahre.
Ab Vollendung des 45. Lebensjahres: jährliche genitale Abtastung des Hodens und Prostata.
Zwischen dem 50. bis zum 55 Lebensjahr: jährliche rectale Abtastung und ein Test auf okkukultes (verborgenes) Blut im Stuhl für Männer und Frauen zur Darmkrebsfrüherkennung.
Zwischen dem 50. bis zum 69. Lebensjahr: alle zwei Jahre Einladung zur Mammographie-Untersuchung für Frauen.
Ab Vollendung des 55. Lebensjahres: eine hohe Koloskopie (“Darmspiegelung”) für Männer und Frauen im Abstand von zehn Jahren. Wiederholung nach 10 Jahren (65. Lebensjahr). Dann gibt es keinen Anspruch mehr!
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres: haben Männer nur einmalig einen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader.