Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung gemäß den Empfehlungen der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) sieht zur Minimierung gesundheitlicher Risiken beim Tauchen eine ärztliche Eignungsuntersuchungen vor.
Die arbeitsmedizinische Untersuchung G 31 ist zu veranlassen bei Tätigkeiten in Druckluft (Einem Überdruck von mehr als 0.1 bar) sowie Tätigkeiten unter Wasser, bei denen der Taucher mit einem Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird (Taucherarbeiten).
Das (“Hobby”)Tauchen ist zudem ist eine der schönsten Freizeitbeschäftigungen, die jedoch eine Herausforderung für den Körper und Geist bietet. Insbesondere Organe, wie die Lunge, das Herz und das Organ Ohr werden besonders beansprucht.
Sind Sie fit für den nächsten Tauchgang? Ich kann es Ihnen sagen!
Diese Untersuchung erfolgt schrittweise und umfasst folgende Bereiche:
- Anamnese (Befragung)
- Körperliche Untersuchung, insbesondere
- Prüfung der Lunge, Gehörgänge und der Trommelfelle
- Laborwerte (Blut und Urin)
- EKG (Elektrokardiogramm)
- Balastungs-EKG (Ergometrie)
- Lungenfunktion (Spirometrie)
- fakultativ Röntgen der Lunge
Welche Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen?
Die Kosten für diese Untersuchung werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen getragen. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Tauchtauglichkeitsuntersuchung gemäß GTÜM / G 31: 80,- Euro